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Allgemeine Geschäftsbedingungen Softtrader

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Verträge zwischen Softtrader Europe B.V., handelnd unter dem Namen Softtrader, und ihrer Gegenpartei Anwendung.

 

Artikel 1.           Begriffsbestimmungen und Parteien

  • Softtrader Europe B.V.: Softtrader Europe B.V., mit Sitz in Nijmegen (Niederlande) und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter dem Aktenzeichen 77281160, handelnd unter dem Namen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: das vorliegende
  • Lieferant: eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und eine Softwarelizenz an Softtrader Europe B.V.
  • Auftraggeber: eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt und eine Softwarelizenz von Softtrader Europe B.V.
  • Softwarelizenz: ein Nutzungsrecht bezüglich
  • Schriftlich: schriftliches Niederlegen, sowohl auf Papier als auch digital, falls die Identität des Absenders und die Integrität des Inhalts der Kommunikation hinreichend
  • Website: die Website von Softtrader Europe B.V., aufrufbar über softtrader.nl.
  • Gegenpartei: Lieferant oder Auftraggeber, der einen Vertrag mit Softtrader Europe B.V. abschließt.

 

Artikel 2.           Angebote

  • Softtrader Europe B.V. behält sich das Recht vor, ein Angebot oder eine Offerte, das bzw. die sich auf den Verkauf von Softwarelizenzen bezieht, zu ändern.
  • Persönliche Angebote von Softtrader Europe B.V. haben eine Gültigkeit von 7 Kalendertagen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich genannt Eine Annahme nach Ablauf dieses Zeitraums führt nur dann zu einem Vertrag zwischen Softtrader Europe B.V. und der Gegenpartei, wenn Softtrader Europe B.V. die Annahme der Gegenpartei ausdrücklich gelten lässt.

 

Artikel 3.           Registrierung

  • Auf der Website von Softtrader Europe B.V. kann die Gegenpartei sich registrieren, indem sie ein Konto erstellt. Während der Registrierung wählt die Gegenpartei einen Benutzernamen und ein Kennwort. Die Gegenpartei ist selbst verantwortlich für die Wahl eines hinreichend sicheren Auf das Konto kann durch Eingabe der Login-Daten zugegriffen werden.
  • Die Gegenpartei ist selbst für die Geheimhaltung der Login-Daten verantwortlich. Es ist der Gegenpartei nicht erlaubt, die Login-Daten ohne Zustimmung von Softtrader Europe B.V. Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Gegenpartei benachrichtigt Softtrader Europe B.V. außerdem unverzüglich, falls die Login-Daten verschwunden sind oder verloren gegangen
  • Die Nutzung des von Softtrader Europe B.V. bereitgestellten Kontos erfolgt eigenverantwortlich und auf Gefahr der Falls die Gegenpartei die Vermutung hat, dass das Konto missbraucht wird, ist die Gegenpartei verpflichtet, dies Softtrader Europe B.V. schnellstmöglich mitzuteilen, damit Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Artikel 4.           Einkauf von Softwarelizenzen

  • Dieser Artikel gilt nur für den Einkauf von Softwarelizenzen durch Softtrader Europe B.V..
  • Der Lieferant liefert die Softwarelizenzen entsprechend den Vorgaben im Vertrag und entsprechend Artikel
  • Der Lieferant stellt Softtrader Europe B.V. alle relevanten Informationen bezüglich der Softwarelizenz zur Verfügung, einschließlich, jedoch nicht abschließend, Informationen hinsichtlich:
    • der Version der Software, auf die sich die Softwarelizenz bezieht;
    • der Aktivierung der Software;
    • des Rechts auf Wartung und Updates der Software;
    • der anwendbaren Lizenzbedingungen und -beschränkungen.
    • Der Lieferant garantiert, dass:
  1. die Softwarelizenz mit Zustimmung des Rechtsinhabers der Software in den Handelsverkehr eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebracht wurde;
  2. die Softwarelizenz auf unbestimmte Zeit erworben wurde;
  3. keine weiteren Vergütungen für die Nutzung der Softwarelizenz zu entrichten sind;
  4. die Softwarelizenz zum Zeitpunkt der Lieferung nicht benutzt wird;
  5. die Softwarelizenz nicht aufgeteilt oder auf andere Weise unvollständig
    • Der Lieferant wird Softtrader Europe B.V., auf deren erstes Anfordern, unverzüglich alle Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind für den Nachweis, dass die Bedingungen aus vorgenanntem Absatz eingehalten
    • Der Lieferant wird Softtrader Europe B.V. von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf der Behauptung beruhen, dass die Softwarelizenz im gelieferten Zustand ein Urheberrecht eines solchen Dritten verletzt. Der Lieferant ist in dem Fall auch zur Erstattung der von Softtrader Europe B.V. bezahlten Beträge

 

Artikel 5.           Verkauf von Softwarelizenzen

  • Dieser Artikel gilt nur für den Verkauf von Softwarelizenzen durch Softtrader Europe B.V..
  • Softtrader Europe B.V. liefert die Softwarelizenzen entsprechend den Vorgaben im Vertrag und entsprechend Artikel 6. Softtrader Europe B.V. bemüht sich, hierbei dem Auftraggeber die notwendigen Informationen für die Aktivierung der Softwarelizenz schriftlich zur Verfügung zu
  • Softtrader Europe B.V. gibt, falls gewünscht, Beratung zur Funktionsweise der Softwarelizenz. Der Auftraggeber ist selbst für die Installation und die Ingebrauchnahme der Software verantwortlich. Softtrader Europe B.V. ist nicht verantwortlich für die Lieferung der Software, auf die sich die Softwarelizenz Bei Fragen zur Funktionsweise der Software hat der Auftraggeber sich an den Rechtsinhaber der Software zu wenden.
  • Der Auftraggeber ist jederzeit vollständig für die Bestellung der benötigten Version der Softwarelizenz verantwortlich. Die Softwarelizenz kann, nachdem diese dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von Softtrader Europe B.V. zurückgegeben
  • Der Umfang der Softwarelizenz ist auf die Lizenzbedingungen des Rechtsinhabers der Software beschränkt. Soweit anwendbar, enthält die Rechnung Informationen zur Softwarelizenz, einschließlich der Version der Software, auf die sich die Softwarelizenz bezieht, und des Rechts auf Wartung und Updates der

 

Artikel 6.           Lieferung und Lieferfrist

  • Das Bereitstellen der Softwarelizenz durch Softtrader Europe B.V. an den Auftraggeber erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, schnellstmöglich nach Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber.
  • Das Bereitstellen der Softwarelizenz durch den Lieferanten an Softtrader Europe B.V. hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen, nachdem Softtrader Europe B.V. das Angebot des Lieferanten angenommen  Die Begleichung der Rechnung gegenüber dem Lieferanten erfolgt spätestens innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Lieferant die betreffende(n) Softwarelizenz(en) zur Verfügung gestellt hat.

 

Artikel 7.           Preise

  • Alle Preise auf der Website und in Broschüren, Preislisten, Angeboten und sonstigen Kommunikationsmitteln von Softtrader Europe B.V. verstehen sich in Euro und ausschließlich Umsatzsteuer (USt) und sonstiger Abgaben, die gesetzlich vorgeschrieben
  • Preise im Sinne des vorgenannten Absatzes stehen unter dem Vorbehalt von Programmier- und Tippfehlern. Für die Folgen eines solchen Fehlers haftet Softtrader Europe B.V.

 

Artikel 8.           Zahlungsbedingungen

  • Softtrader Europe B.V. wird für alle vom Auftraggeber geschuldeten Beträge eine Rechnung an den Auftraggeber senden. Der Auftraggeber erklärt sich bei Annahme eines Angebots mit einer elektronischen Rechnungsstellung durch Softtrader Europe B.V.
  • Die Zahlungsfrist ist in der Rechnung angegeben. Falls keine Zahlungsfrist in der Rechnung genannt ist, gilt eine Frist von 8 Tagen nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf von vierzehn Tagen nach der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber, der nicht rechtzeitig zahlt, ohne Erfordernis einer Inverzugsetzung von Rechts wegen im Verzug. Auf den offenen Betrag schuldet der Auftraggeber ohne konkrete Inverzugsetzung die gesetzlichen
  • Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Auftraggeber, neben dem geschuldeten Betrag und den diesbezüglich geschuldeten Zinsen, verpflichtet zur vollständigen Erstattung von außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten (mit einem Mindestbetrag von 250 Euro), einschließlich der Kosten von Anwälten, Juristen, Gerichtsvollziehern und
  • Die Forderung zur Zahlung ist sofort fällig, falls der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, eine gerichtliche Aussetzung der Zahlung beantragt bzw. Vermögensbestandteile des Auftraggebers vollständig gepfändet werden, der Auftraggeber stirbt und außerdem, falls er in Liquidation tritt oder aufgelöst
  • In vorgenannten Fällen hat Softtrader Europe B.V. außerdem das Recht, die Ausführung des Vertrages oder irgendeines noch nicht ausgeführten Vertragsteils ohne Inverzugsetzung oder richterliche Entscheidung zu beenden oder auszusetzen, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht auf Ersatz von Schäden zusteht, die hierdurch entstehen könnten.
  • Der Auftraggeber verzichtet auf alle Rechte bezüglich einer

 

Artikel 9.           Haftung

  • Softtrader Europe B.V. haftet nur im Falle einer zurechenbaren Pflichtverletzung bezüglich der Erfüllung von Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, und ausschließlich für unmittelbare Schäden.
  • Die Haftung von Softtrader Europe B.V. aufgrund einer Pflichtverletzung bezüglich des Vertrages oder auf anderer Grundlage ist beschränkt auf unmittelbare Schäden mit einem Höchstbetrag, der dem Betrag des für den Vertrag vereinbarten Preises In keinem Falle darf die Gesamthaftung für unmittelbare Schäden den Betrag von 10.000,- Euro überschreiten.
  • Unter unmittelbaren Schäden werden ausschließlich Schäden verstanden, die sich zusammensetzen aus:
    1. angemessenen und nachweisbaren Kosten, die die betreffende Partei aufwenden musste, um die andere Partei zu ermahnen, den Vertrag (wieder) ordnungsgemäß zu erfüllen;
    2. angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich dies auf hier in Rede stehende unmittelbare Schäden bezieht;
    3. angemessenen und nachweisbaren Kosten, die die betreffende Partei zur Vermeidung oder Begrenzung von unmittelbaren Schäden im Sinne dieses Artikels aufgewendet hat.
  • Jedes Recht auf Schadensersatz der Gegenpartei erlischt jedenfalls, wenn:
    1. die Gegenpartei nicht unmittelbar nach Feststellung des schadensauslösenden Ereignisses Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens ergriffen hat;
    2. die Gegenpartei Softtrader Europe B.V. nicht innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden des Schadens über alle relevanten Informationen in Kenntnis gesetzt
  • Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen erlöschen, falls und soweit der Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der schadensverursachenden Partei und/oder ihrer Unternehmensleitung entstanden ist.

 

Artikel 10.         Höhere Gewalt

  • Softtrader Europe B.V. ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Pflicht gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, falls sie daran gehindert wird infolge eines Umstandes, den sie nicht verschuldet hat und der ihr weder nach dem Gesetz noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder im Verkehr geltender Auffassungen zuzurechnen
  • Unter höherer Gewalt wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden, neben demjenigen, was darunter im Gesetz und nach der Rechtsprechung zu verstehen ist, alle von außen kommenden Ursachen, ob vorhergesehen oder unvorhergesehen, auf die Softtrader Europe B.V. keinen Einfluss ausüben kann, aber aufgrund welcher Softtrader Europe B.V. nicht in der Lage ist, ihre Pflichten zu erfüllen. Insbesondere wird unter höherer Gewalt verstanden: inländische Unruhen, Netzwerkangriffe, Mobilisierung, Krieg, Stagnation des Transports, Streik, Betriebsstörungen, Stagnation bei der Zulieferung, Brand, Überschwemmung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, und für den Fall, dass Softtrader Europe B.V. durch ihre eigenen Lieferanten, unabhängig vom jeweiligen Grund, die Lieferung nicht ermöglicht wird, wodurch eine Erfüllung des Vertrages redlicherweise von Softtrader Europe B.V. nicht verlangt werden
  • Softtrader Europe B.V. kann die Pflichten aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt Falls dieser Zeitraum länger andauert als zwei Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zu beenden, ohne dass sie eine Pflicht zum Ersatz von Schäden gegenüber der anderen Partei trifft.
  • Soweit Softtrader Europe B.V. zum Zeitpunkt des Auftretens höherer Gewalt in der Zwischenzeit ihre Pflichten aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder wird erfüllen können und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen selbständigen Bestandteil bildet, hat Softtrader Europe B.V. das Recht, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu

 

Artikel 11.         Geheimhaltung

  • Die Parteien werden Informationen, die sie einander zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln, falls die Informationen als vertraulich gekennzeichnet wurden oder wenn die empfangende Partei weiß oder redlicherweise annehmen müsste, dass die Informationen als vertraulich anzusehen sind (“vertrauliche Informationen”). Der Inhalt des Vertrages ist in jedem Fall
  • Die Pflicht zur strikt vertraulichen Behandlung von vertraulichen Informationen gilt nicht, falls die empfangende Partei beweisen kann, dass die Informationen:
    • vor dem Datum der Bereitstellung im Besitz der empfangenden Partei waren;
    • erhältlich sind bei einem Dritten, ohne dass der Dritte eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der bereitstellenden Partei durch die Bereitstellung verletzen würde;
    • verfügbar sind über öffentliche Quellen, wie Zeitungen, Patentdatenbanken, öffentlich zugängliche Websites oder Dienstleistungen;
    • unabhängig und ohne Inanspruchnahme etwaiger Informationen der bereitstellenden Partei durch die empfangende Partei entwickelt
  • Falls eine Partei eine Anordnung zur Mitteilung vertraulicher Informationen einer zuständigen Behörde erhält, hat sie das Recht, die entsprechende Mitteilung vorzunehmen. Die bereitstellende Partei wird jedoch vorher und schnellstmöglich über die Anordnung in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass die Anordnung dies ausdrücklich untersagt. Falls die bereitstellende Partei angibt, Maßnahmen gegen die Anordnung ergreifen zu wollen (etwa über ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren), wird die empfangende Partei die Mitteilung nicht vor einer entsprechenden Entscheidung vornehmen, soweit dies gesetzlich zulässig  
  • Die Parteien werden die Geheimhaltungspflichten dieses Artikels auch ihren Arbeitnehmern und Dritten auferlegen, die zur Ausführung des Vertrages eingeschaltet werden und denen die vertraulichen Informationen zur Verfügung gestellt

 

Artikel 12.         Anwendbares Recht

  • Auf diesen Vertrag findet niederländisches Recht
  • Soweit nicht durch zwingendes Recht etwas anderes vorgeschrieben ist, sind alle Streitigkeiten, die aufgrund dieses Vertrages entstehen sollten, beim zuständigen niederländischen Richter des Gerichtsbezirks, in dem Softtrader Europe B.V. ihren Sitz hat, anhängig zu

 

Artikel 13.         Schlussbestimmungen

  • Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein sollte, erfasst dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden in dem Fall zur Ersetzung eine neue Bestimmung/neue Bestimmungen festlegen, mit der bzw. denen soweit wie rechtlich möglich dem Zweck des ursprünglichen Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprochen
  • Die Parteien haben nur das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen, wenn eine vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vorliegt. Abweichend von dieser Regelung hat Softtrader Europe B.V. jederzeit das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft zu übertragen.
  • Die von Softtrader Europe B.V. erhaltene oder gespeicherte Version etwaiger Kommunikation gilt als authentisch, vorbehaltlich eines Gegenbeweises seitens der Gegenpartei.

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